Malgorzata Urbańska – Beeidigte Dolmetscherin & Übersetzerin für Polnisch

Ihr Partner für rechtssichere Kommunikation

Beeidigte Dolmetscherin

für Polnisch -

Recht, Forensik & Notariat

Ihre Expertin für mündliche Sprachmittlung im Raum Karlsruhe, Mannheim & Südpfalz. Als ermächtigte Übersetzerin fertige ich zudem beglaubigte Fachübersetzungen für Sie an.

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Gerichtsdolmetschen

Als allgemein beeidigte Dolmetscherin begleite ich Hauptverhandlungen, Vernehmungen und Haftbesuche (z. B. in den JVAs Mannheim, Karlsruhe und Heimsheim). Ich unterstütze die Verteidigung bei der Kommunikation mit polnischen Mandanten und erläutere deutsche Akteninhalte präzise vor Ort.

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Notartermine

Fachkundige Sprachmittlung bei Immobilienkäufen, Grundschuldbestellungen und Verträgen. Ich unterstütze Notariate, Makler und Käufer bei der rechtssicheren Abwicklung von Beurkundungen im Raum Karlsruhe und Mannheim.

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Forensik & Psychiatrie

Spezialisierte Sprachmittlung in der forensischen Psychiatrie (z. B. Pfalzklinikum Klingenmünster) sowie bei MPU-Untersuchungen. Sicherer Umgang mit psychologischer Terminologie und Explorationen nach §§ 20, 21 StGB sowie §§ 63, 64 StGB.

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Beglaubigte Übersetzungen

Ergänzend zu meiner Dolmetschertätigkeit übersetze ich juristische Dokumente, Urkunden und Verträge. Als ermächtigte Übersetzerin beglaubige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit für die Vorlage bei Behörden. Anerkannt für die Vorlage bei Gerichten, Behörden, Notaren und anderen offiziellen Stellen.

Ihr gewünschtes Gebiet ist nicht dabei? Kein Problem – Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

MAŁGORZATA URBAŃSKA

Über mich

MAŁGORZATA URBAŃSKA

Ich bin allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache. Mein Fokus liegt auf der präzisen Sprachmittlung bei gerichtlichen, notariellen und medizinisch-psychiatrischen Terminen. Durch meine offizielle Ermächtigung biete ich zudem rechtssichere beglaubigte Übersetzungen an.

Seit vielen Jahren unterstütze ich Gerichte, Notare, Behörden sowie medizinische Einrichtungen bei der professionellen Kommunikation zwischen deutsch- und polnischsprachigen Beteiligten.

Ausbildung & Qualifikation

Vertrauen durch Erfahrung

Regelmäßige Auftraggeber

Gerichte

Staatsanwaltschaften & Polizei

Notariate

Justizvollzug

medizinische Einrichtungen

„…einmal mehr haben Sie und Ihre Kolleginnen mich mit Ihrer professionellen Unauffälligkeit beim Dolmetschen sehr beeindruckt.“

- Richter am Landgericht Heidelberg

„Frau Urbanska hat uns bei einem komplexem Gerichtstermin hervorragend unterstützt. Kompetent, zuverlässig und sehr professionell.“

- Rechtsanwalt aus Karlsruhe

Warum mit mir?

Häufige Fragen

Was kostet eine Dolmetscherin beim Notar?

Die Kosten für einen Notartermin richten sich nach Dauer, Einsatzort und Umfang des Termins. Bei gerichtlichen und notariellen Einsätzen erfolgt die Vergütung in der Regel nach den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung.

Gerne erstelle ich Ihnen vorab ein transparentes und unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach mit den Eckdaten Ihres Termins.

Der Weg zu Ihrer beglaubigten Übersetzung ist unkompliziert und digital. Eine beglaubigte Übersetzung ist ein offizielles Dokument, das die exakte Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.
 
Weitere Infos zum Ablauf finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang, der Fachrichtung und der Dringlichkeit Ihres Auftrags ab. Kurze Urkunden und Standarddokumente können häufig innerhalb von 1–3 Werktagen übersetzt und beglaubigt werden.

Bei umfangreicheren oder besonders fachlichen Texten erstelle ich Ihnen gerne eine individuelle Einschätzung des Zeitrahmens. In dringenden Fällen sind nach Absprache auch Expressübersetzungen möglich.

Ich bin überwiegend im südwestdeutschen Raum tätig und übernehme Einsätze in der Regel in einem Umkreis von bis zu 100 km, häufig auch bis zu 150 km rund um meinen Standort.

Mein Einsatzgebiet reicht dabei unter anderem südlich bis in den Raum Offenburg und Stuttgart, westlich bis Saarbrücken und Kaiserslautern, östlich bis Mosbach und Heilbronn sowie nördlich bis in den Raum Worms. Darüber hinaus sind Termine an weiter entfernten Orten nach individueller Absprache ebenfalls möglich.

Da bei gerichtlichen Einsätzen sowohl die Fahrzeit als auch die Fahrtkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vergütet werden, stellen auch größere Entfernungen in vielen Fällen kein Problem dar.

Benötigen Sie eine beeidigte Dolmetscherin?

Ich berate Sie gerne persönlich und finde den passenden Termin für Ihr Anliegen.